„Hamburg braucht ein Beteiligungsquorum“

24. Januar 2012 – Die FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding zum Kompromiss in der Volksgesetzgebung.

„Die FDP-Fraktion trägt den Kompromiss aller Bürgerschaftsfraktionen und der Initiative ‚Mehr Demokratie‘ für eine Reform der Volksgesetzgebung weiter mit. Wir wollen die Volksgesetzgebung im Einvernehmen mit allen Fraktionen und der Initiative weiter stärken. Gerade die Beteiligung der Hamburger an regional relevanten Entscheidungen ist uns wichtig.

Das bedeutet aber nicht, dass wir ein als notwendig erkanntes Beteiligungsquorum ad acta legen: Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass ohne ein relevantes Quorum am Ende gesamtbezirkliche Angelegenheiten häufig  nach lokalen Interessen entschieden werden. So haben zuletzt gerade 14 % der Wahlberechtigten im Bezirk Nord über die weithin als sinnvoll angesehene Neuplanung ‚Langenhorn 73‘ abgestimmt und sie im Ergebnis verhindert.

Nach Auswertung der Regelungen in anderen Regionen halten wir eine 20-prozentige Mindestbeteiligung der Wahlberechtigten an einem bezirklichen Bürgerentscheid für sinnvoll. Dies dürfte auch die Akzeptanz solcher Entscheidungen erhöhen.

Deshalb werben wir mit unserem Antrag für das Beteiligungsquorum. Wir wissen, dass eine solche Regelung in fast allen Bürgerschaftsfraktionen als richtig angesehen wird. Wir appellieren an alle Fraktionsführungen in der Bürgerschaft: Heben sie bei der Abstimmung über dieses Vorhaben den Fraktionszwang auf. Wir Liberale tun dies. Alle Parlamentarier sollten ausschließlich nach ihrem Gewissen über diese Frage abstimmen, die für das Selbstverständnis des Parlaments und die Akzeptanz unserer Demokratie relevante ist!“